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Liebe Mitglieder

Wir freuen uns euch mitteilen zu können,
dass der Übungsbetrieb ab 01.09.2021 wieder stattfinden wird.

Unsere Mitglieder können unter Beachtung der 3G-Regel an den Sportangeboten teilnehmen.

Mitglieder, die geimpft oder genesen sind, müssen einmalig entsprechende Nachweise
darüber zum Sport mitbringen. Bei neuen Mitgliedern muss der entsprechende Nachweis
in Verbindung mit dem Personalausweis vorgelegt werden.
Die Übungsleiter/-innen haben diesbezüglich eine Kontroll- und Dokumentationspflicht.

Für Mitglieder, die nicht geimpft sind, sieht die Corona -Schutzverordnung eine Pflicht
zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor,
der nicht älter als 48 Stunden ist. Dieser ist dann jedes Mal vorzulegen.

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre brauchen keinerlei Nachweise
(auch nicht die Vorlage eines Schülerausweises) zu erbringen,
da an Schulen 2 x die Woche getestet wird.

Schüler/-innen, die älter als 16 Jahre sind,
müssen ihren Schülerausweis vorlegen. Ansonsten gilt auch hier 3G.

Weiterhin gilt natürlich die Maskenpflicht (außer beim Sport selbst).

 

Zur Orientierung:

Maßgebend ist zum jetzigen Zeitpunkt die Landesinzidenz.
Da diese über 35 liegt, gelten ab dem 20.08.2021 die genannten Regeln.
(Sollte die Landesinzidenz wieder unter 35 fallen,
der Kreis Wesel aber über 35 sein, gilt dann die Kreisinzidenz)

Zur Information:

Die Übungsleiter/-innen sind geimpft.



Bei Fragen wendet euch bitte an den Vorstand oder an die/den jeweilige/-n Übungsleiter/-in.


 Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand
Dinslaken, 27.08.2021